$Teilnahmebedingungen$ Wettbewerb Foto Shooting Geburtstagspartys

Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Foto Shooting Geburtstagspartys im Coop Restaurant. 

1. Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich nach den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen. Der Wettbewerb wird von der Coop Genossenschaft, Thiersteinerallee 12, 4053 Basel (nachfolgend "Coop"), in der Zeit vom 03. April 2025 bis zum 27. April 2025 durchgeführt.

2. Das Gewinnspiel richtet sich an Kinder im Alter von 4 bis 9 Jahren, weswegen die sorgeberechtigte(n) Person(en) zwingend eine Einverständniserklärung für die Teilnahme ihres Kindes bzw. ihrer Kinder unterzeichnen müssen. Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende der Coop Genossenschaft sowie der Coop-Gruppe Genossenschaft und ihren Tochtergesellschaften, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft sind und ihr Kind beim Gewinnspiel anmelden wollen.

3. Es ist kein Einkauf oder Abschluss eines Rechtsgeschäftes für die Teilnahme erforderlich.

4. Jede Person ist nur einmal teilnahmeberechtigt. Pro Familie können maximal zwei Kinder für das Gewinnspiel angemeldet werden. Die Teilnahme erfolgt mittels Onlineregistration. Teilnahmeschluss ist der 27. April 2025.

5. Die Ziehung der Gewinner:innen erfolgt durch Coop nach dem Zufallsprinzip am 28. April 2025.

6. Indem die oder der Teilnehmende bei der Registrierung bzw. der Teilnahme am Wettbewerb eine E-Mail-Adresse / Postadresse / Telefonnummer im Teilnahmeformular angibt, erklärt er oder sie sich ausdrücklich mit der Kontaktaufnahme durch Coop über ungesicherte E-Mail / Telefon / Post einverstanden. Die oder der Teilnehmende ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Teilnahmen mit unvollständigen oder unrichtigen Angaben können bei der Ziehung der Gewinnenden nicht berücksichtig werden. Die verlosten Mottopartys inkl. Fotoshooting finden an den im Formular genannten Daten statt. Falls der Gewinnende den Preis nicht an diesen Daten in Anspruch nehmen kann, behält sich Coop das Recht vor, einen anderen Gewinner auszulosen.

7. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich die oder der Teilnehmende damit einverstanden, dass im Falle des Gewinns Fotos des oder der Gewinnenden bwz. der angemeldeten Kinder in sämtlichen Werbemitteln von Coop, im Internet sowie in der Presse veröffentlicht werden dürfen. Das Einverständnis dazu wird in einer separaten Einverständniserklärung geregelt, die von den Teilnehmenden zwingend zu unterzeichnen ist.

8. Eine Barauszahlung, Umtausch oder entgeltliche sowie unentgeltliche Übertragung (wie Weiterverkauf, Versteigerung, Verschenkung, etc.) des Gewinns oder Teilen davon ist nicht möglich, bzw. nicht gestattet. Coop behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen den Gewinn oder Teile davon einzubehalten. Coop, deren Konzerngesellschaften und beigezogene Dritte schliessen jegliche Haftung und Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der ORganisation sowie der Einlösung des Gewinns aus. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der oder die Gewinnende erhält:

- Teilnahme an der inszenierten Mottoparty inkl. professionellem Fotoshooting für das angemeldete Kind bzw. die angemeldeten Kinder.

9. Allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben sind von der oder dem Gewinnenden zu tragen.

Datenschutz

10. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zwecks Durchführung des Wettbewerbs durch Coop. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Coop (https://www.coop.ch/de/unternehmen/datenschutz.html) 

Haftung

11. Die Haftung von Coop wird, insbesondere bezüglich sämtlicher Aspekte der Durchführung der Mottopartys, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, vollständig wegbedungen.

 

Coop Genossenschaft, April 2025